{"id":33,"date":"2018-06-29T14:14:38","date_gmt":"2018-06-29T12:14:38","guid":{"rendered":"http:\/\/sub.janas-tierhilfe.de\/?page_id=33"},"modified":"2023-03-29T15:53:44","modified_gmt":"2023-03-29T13:53:44","slug":"der-gemeinnuetzige-verein","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.janas-tierhilfe.de\/index.php\/der-gemeinnuetzige-verein\/","title":{"rendered":"Der gemeinn\u00fctzige Verein; Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung des Vereins\u00a0Janas-Tierhilfe \u201ePegasus\u201c e.V.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Name des Vereins lautet \u201e Janas-Tierhilfe PEGASUS\u201c. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Seit der Eintragung durch das Registergericht f\u00fchrt er den Rechtsformzusatz \u201ee.V.\u201c im Namen.<\/p>\n<p>(2) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>(3) Der Verein hat seinen Sitz in 56077 Koblenz, Von-Hommer-Str. 1<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>2. Zweck des Vereins, Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar den gemeinn\u00fctzigen Zweck des Tierschutzes im Sinne des Abschnittes &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>Der Verein kann auch Mitglieder als Arbeitnehmer besch\u00e4ftigen und ihnen eine Verg\u00fctung zahlen, die jedoch angemessen und \u00fcblich sein muss.<\/p>\n<p>Eine Besch\u00e4ftigung\/Anstellung eines Vorstandsmitgliedes beim Verein ist ausgeschlossen<\/p>\n<p>Der Zweck des Vereins ist -die Pflege und F\u00f6rderungschutzes, hier insbesondere alle dem Tierwohl dienenden Aktivit\u00e4ten, wie Vermittlung, Betreuung, Unterst\u00fctzung, oder Aufnahme verletzter, bedrohter, oder herrenloser Tiere in Erinnerung an die (tierpflegerischen) Aktivit\u00e4ten von Jana L\u00f6bbermann.<\/p>\n<p>Die T\u00e4tigkeit des Vereins erstreckt sich auf den Schutz aller Tiere.<\/p>\n<p>Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Aufnahme und Pflege eigener Tiere, die Zusammenarbeit mit dem Tierheim Koblenz, anderen Tierhilfe-Vereinen und den Vermittlungsstellen f\u00fcr Tiere, sowie der Unterst\u00fctzung bed\u00fcrftiger Tierhalter.<\/p>\n<p><strong>\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p><strong>3. Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede nat\u00fcrliche Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu f\u00f6rdern. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>(2) Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.<\/p>\n<p>(3) Mitglieder bezahlen einen Jahresbeitrag. \u00dcber die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit des Beitrags beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>4. Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss.<\/p>\n<p>(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Jahresende erfolgen und muss sp\u00e4testens am 30.9. beim Vorstand eingehen.<\/p>\n<p>(3) Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung durch Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p><strong>5. Die Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind<\/p>\n<ul>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>6. Der Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden<\/p>\n<p>(2) Der Verein wird gem. \u00a7 26 BGB gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils allein.<\/p>\n<p>(3) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Die vorzeitige Abberufung eines Vorstandsmitglieds kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen.<\/p>\n<p>(4) Der Vorstand ist verantwortlich f\u00fcr:<\/p>\n<ol>\n<li>die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte;<\/li>\n<li>die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung;<\/li>\n<li>die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens;<\/li>\n<li>die Aufstellung eines Haushaltsplans f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr;<\/li>\n<li>die Buchf\u00fchrung;<\/li>\n<li>die Erstellung des Jahresberichts;<\/li>\n<li>die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>(5) Vorstandssitzungen werden vom ersten Vorsitzenden per E-Mail, schriftlich oder telefonisch einberufen. Der Vorstand beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit und ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der teilnehmenden Vorstandsmitglieder beschlussf\u00e4hig. \u00a0Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden.<\/p>\n<p>(6) Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben, in der u.a. die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder festgelegt werden. Er haftet gegen\u00fcber dem Verein und seinen Mitgliedern nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p><strong>7. Verg\u00fctung des Vorstands, Aufwandsersatz<\/strong><\/p>\n<p>(1) Vorstandsmitglieder sind grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig. Sie k\u00f6nnen eine angemessene pauschale T\u00e4tigkeitsverg\u00fctung f\u00fcr Zeit \u2013 \/ Arbeitsaufwand erhalten. \u00dcber die H\u00f6he der Verg\u00fctung beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. F\u00fcr den Abschluss von Anstellungsvertr\u00e4gen mit Vorstandsmitgliedern ist der Vorstand gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB (\u00a7 6 Abs. 2 der Satzung) zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>(2) Aufwendungen f\u00fcr den Verein\u00a0 werden gem. \u00a7 670 BGB gegen Vorlage von Belegen \u00a0ersetzt.<\/p>\n<p><strong>8. Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt einen Kassenpr\u00fcfer, der nicht Vorstandsmitglied ist, f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren. Dieser \u00fcberpr\u00fcft am Ende eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres die rechnerische Richtigkeit der Buch- und Kassenf\u00fchrung. Der Kassenpr\u00fcfer erstattet Bericht in der n\u00e4chstfolgenden Mitgliederversammlung<\/p>\n<p><strong>9. Ordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal j\u00e4hrlich abgehalten. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand in Textform einberufen unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen. In der Einladung sind die Tagesordnung sowie die Gegenst\u00e4nde der anstehenden Beschlussfassungen anzugeben. Jede Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:<\/p>\n<ol>\n<li>die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder;2. die Wahl der Kassenpr\u00fcfer;<\/li>\n<li>die Genehmigung des aufgestellten Haushaltsplans f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr;<\/li>\n<li>die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands;<\/li>\n<li>die Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrages;<\/li>\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n<p>(3) Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.<\/p>\n<p>(4) Satzungs\u00e4nderungen\/Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer Mehrheit von \u00be der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>(5) Die Versammlung wird vom 1. Vorsitzenden geleitet, der den Protokollf\u00fchrer bestimmt<\/p>\n<p><strong>10. Protokollierung von Beschl\u00fcssen<\/strong><\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p><strong>11. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich erscheint oder die Einberufung von mindestens 20 % der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt wird.<\/p>\n<p>(2) F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die Regelungen in \u00a7\u00a7 9 und 10 \u00a0der Satzung entsprechend<\/p>\n<p><strong>12. Satzungs\u00e4nderungen durch Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand kann Satzungs\u00e4nderungen, die von einem Gericht oder einer\u00a0 Beh\u00f6rde verlangt werden, beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>13. Aufl\u00f6sung des Vereins, Mittelverwendung<\/strong><\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der K\u00f6rperschaft an das <strong>Tierheim Koblenz<\/strong>, das es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige, oder kirchliche \u00a0Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Die Satzung wurde beschlossen in der Gr\u00fcndungsversammlung am 07.07.2018 in Koblenz.<\/p>\n<p>(Unterschriften der)\u00a0 Gr\u00fcndungsmitglieder<\/p>\n<ol>\n<li>Dirk Johann<\/li>\n<li>Julia Puck<\/li>\n<li>Linda Matuschek<\/li>\n<li>Sabrina Schlaudt<\/li>\n<li>Petra Sohn-Johann<\/li>\n<li>Lukas Reinhard<\/li>\n<li>Jola L\u00f6bbermann<\/li>\n<li>Frank L\u00f6bbermann<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins\u00a0Janas-Tierhilfe \u201ePegasus\u201c e.V. \u00a0 1. Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet \u201e Janas-Tierhilfe PEGASUS\u201c. 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